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Rechtsgebiete
Unsere Aufgabe umfaßt, im Großen gesehen, zwei Bereiche: Die Vorsorge, die Streitvermeidung auf der einen, das Aufarbeiten der Konflikte, den Rechtsstreit, auf der anderen Seite. Internet- und Multimedia-Recht Das Recht der neuen Medien ist vielschichtig und von aktueller Rechtsprechung geprägt. Vor allem im Online-Recht herrscht aufgrund der speziellen Strukturen des Internets große Unsicherheit unter Unternehmern wie auch unter Verbrauchern. Wir beraten Sie von A - Z bei Ihrem Internet-Auftritt. Das beginnt mit der Auswahl und nötigenfalls dem Erstreiten der www-Domain. Wir beraten bei der Ausgestaltung der Homepage, von der Klärung der Rechte für den Inhalt einer Homepage bis zur Ausgestaltung der Seiten mit Hyperlinks. Der wachsenden Bedeutung des Electronic Commerce für Unternehmen tragen wir bei unserer Tätigkeit Rechnung. Fragen der Vertragsgestaltung, Abwicklung und Haftung bei Rechtsgeschäften im Internet gehören für uns daher ebenso zur Beratungspraxis wie Fragen der Forderungseintreibung. Die rechtlichen Fallstricke des elektronischen Geschäftsverkehrs sind nur wenig bekannt und werden allzu oft vernachlässigt. nach oben Marken- und Geschmacksmuster-Recht Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Wahl und Gestaltung von Marken und Geschmacksmustern und unternehmen die nötigen Schritte zu deren nationalem und internationalem Schutz. Marken und Geschmacksmuster werden über uns weltweit angemeldet und auf Kollision mit anderen Kennzeichnungen überwacht. Kollisionsfälle können durch einvernehmliche Abgrenzung oder auch durch Verfahren vor den Patentämtern oder gerichtliches Vorgehen gelöst werden. Markenrecherchen schaffen Überblick. nach oben Arbeitsrecht Eine unserer täglichen Aufgaben ist die Beratung in allen Fragen des Arbeitsrechts, einschließlich verwandten Bereichen des Insolvenzrechts und des Gesellschaftsrechts. Wir empfehlen unseren Mandanten hierbei, uns möglichst früh einzuschalten, um größere arbeitsrechtliche Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Wir beraten vorrangig Unternehmen und Arbeitgeber. Aber auch Geschäftsführer, leitende Angestellte und sonstige Mitarbeiter, die sich einer Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten versichern wollen, gehören zu unserer Mandantschaft. Wir entwerfen Anstellungsverträge, beraten bei Kündigungen und verhandeln Aufhebungsverträge. Für unsere Mandanten ist weiter das Betriebsverfassungsgesetz von großer Bedeutung. Wir beraten bei Betriebsübernahmen, Betriebsschließungen und Rationalisierungen. Wir erarbeiten rechtliche Konzepte hierzu und wirken - etwa im Rahmen von Sozialplanverhandlungen - bei der Umsetzung mit. nach oben Steuerstrafrecht Bei den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung sind zahlreiche Verfahren insbesondere aus dem Bereich der Kapitalbesteuerung (Bankenfälle und Luxemburg-Transaktionen) anhängig. Hier bedarf es neben steuerrechtlicher Kenntnis auch einer strafrechtlichen Betreuung, wenn Verfahren gegen Mandanten durchgeführt werden. nach oben Allgemeines Vertragsrecht Sollten Sie von Ihrem Vertragspartner einen vorformulierten Vertrag erhalten und sich hinsichtlich der Bedeutung einzelner Klauseln im unklaren sein, ziehen Sie uns vorsichtshalber zu Rate. Die für die Überprüfung eines Vertrages anfallenden Kosten sind im Verhältnis zu denen eines Prozesses wesentlich geringer, ganz zu schweigen von der nervlichen Belastung, die Sie sich ersparen. Wir beraten Sie ferner bei der Vertragsgestaltung und sehen Möglichkeiten, die Sie nicht bedacht und Gefahren, die Sie nicht erkannt haben. Eine rechtzeitige Beratung bewahrt Sie vor Nachteilen und hilft gerichtliche Auseinandersetzungen mit ihren Kosten und Risiken zu vermeiden. Übrigens: Der Abschluß eines schriftlichen, förmlichen Vertrages ist keineswegs als Mißtrauensbeweis dem anderen gegenüber zu verstehen, sondern stellt eine Angelegenheit der sauberen Ordnung dar, die regelmäßig im Interesse aller Beteiligten liegt. Ohnehin ist es wichtig, daß ein Vertrag auch unter veränderten Umständen Bestand haben muß, die niemand zuverlässig vorhersagen kann. nach oben Inkasso Leider ist es im Wirtschaftsleben unvermeidlich, daß berechtigte Forderungen nicht bezahlt werden. Wenn der Schuldner vollständig zahlungsunfähig ist, dann kann natürlich auch der Anwalt nicht mehr helfen. In den meisten Fällen ist es aber so, daß eine vollständige Zahlungsunfähigkeit nicht vorliegt, sondern die Forderungen zuerst bedient werden, die am meisten drücken. Dabei geht es im Regelfall nicht um moralische Verpflichtungen, sondern um tatsächliche Druck durch Gerichtsvollzieher, drohende Konkurs- oder Strafanzeigen und ähnliches. Es ist deshalb immer sinnvoll, beim Erkennen der anhaltenden Säumnis massiv zu handeln. Wir sind durch unser EDV-System in der Lage, Forderungssachen schnell und effektiv zu bearbeiten. Besser Inkassobüros einschalten? In eigener Zuständigkeit dürfen Inkassobüros den Einzug fremder Forderungen nur außergerichtlich betreiben. Führen diese eigenen Bemühungen nicht zum Erfolg und wird die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, muß das Inkassobüro aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die gerichtliche Rechtsverfolgung an einen Rechtsanwalt übertragen. Somit steht fest, daß die Einschaltung von Inkassobüros jedenfalls in den Fällen, in denen die Mitwirkung von Rechtsanwälten erforderlich wird, in der Regel überflüssig ist und sowohl für Gläubiger als auch Schuldner zu unnötigen zusätzlichen Kostenbelastungen führt. Allgemein gilt: Der Rechtsanwalt besitzt, soweit es auf die rechtliche Prüfung und das praktische Vorgehen in Rechtssachen ankommt, die beste berufliche Ausbildung und Erfahrung und verfügt in der Öffentlichkeit über eine entsprechende berufliche Autorität. Insbesondere auch wegen der Nähe des Anwalts zum Gericht kann vermutet werden, daß sich der Schuldner von der Zahlungsaufforderung eines Rechtsanwaltes im Zweifel stärker beeindrucken läßt als von der eines Inkassounternehmens. nach oben Verkehrsrecht Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall scheuen Geschädigte oft den Weg zum Anwalt und "verschenken" damit häufig Ersatzansprüche, die ihnen in Wirklichkeit zustehen, zum Beispiel Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vieles mehr. Hier gilt es, die zahlreichen Schadenspositionen unter Hinweis auf die jeweilige Rechtsprechung im Bezirk des Unfallorts geltend zu machen. nach oben Unternehmensnachfolge Das Thema Unternehmensnachfolge ist topaktuell. Wir beraten geschäftsführende Unternehmer, Gesellschafter, Nachfolger und andere Betroffene beim Generationswechsel im Unternehmen. Wir möchten über das Sachthema hinaus vermitteln, welche Beziehungsebenen zu schaffen sind, um den Generationswechsel vorzubereiten und an der Umsetzung erfolgreich mitzuwirken. nach oben Wirtschaftskriminalität Ein weiterer Schwerpunkt unseres Service-Angebots ist die Beratung und Betreuung geschädigter Unternehmen in bedeutenden Schadensfällen, insbesondere in komplexen Fällen von Wirtschaftskriminalität. In derartigen Fällen erfordert die zivilrechtliche Bewältigung der Schadensfolgen häufig besondere Spezialkenntnisse, z.B. um manipulierte Zahlungsflüsse, Bilanz- und Buchhaltungsmanipulation zu erkennen und gerichtsverwertbar aufzubereiten. Zur betriebswirtschaftlichen Sachverhaltsaufklärung und Beweismittelbeschaffung arbeiten wir eng mit der Steuerberaterkanzlei Fritz - Friedrich - Krämmer, Hohertinger Weg 2, 83209 Prien am Chiemsee, zusammen. nach oben Unser Motto: Verhandeln anstatt Prozessieren Wie schon gesagt, streben wir zuallerst eine einvernehmliche Konfliktlösung an. Gelegentlich bietet es sich dabei an, einen unabhängigen Dritten – einen sogenannten Mediator – einzuschalten, der die Parteien bei der Suche nach einer fairen Streitlösung unterstützt. Das Thema Mediation handelt von Konflikten, welche die Menschen bedrängen und von den Möglichkeiten, diese Konflikte friedlich, ohne Rechtsstreit zu lösen. Vor Gericht wird der Konflikt oftmals nicht gelöst, sondern noch verschärft. Der Konflikt ist nicht gelöst, wenn und weil ein Verlierer da ist, der den Konflikt weiterträgt. Hier liegt der Keim für neue Konflikte. Das Anliegen der Mediation ist es, eine solche Lösung des Konfliktes zu finden, bei dem alle Beteiligten etwas gewinnen und ihnen möglichst wenig genommen wird. Konfliktlösung durch Verhandeln ist auch deswegen eine Alternative zum Rechtsstreit, weil die Justiz überlastet und an die Grenze ihrer Belastbarkeit stößt. Auch einfache Rechtsstreite dauern viel zu lange, sind im Ergebnis unkalkulierbar und zudem teuer. Ein weiterer Vorteil der außergerichtlichen Streitbeilegung liegt darin, daß sie die Vertraulichkeit wahrt. Die IHK München und der Münchner AnwaltVerein haben eine Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten (SKS) errichtet. Diese Angebot ist bisher auf gute Resonanz gestoßen. nach oben |
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